Projekte zum Wohl und Schutz des Klimas, der Umwelt sowie der Natur werden ausgezeichnet und erhalten ein Preisgeld.
Projekte zum Wohl und Schutz des Klimas, der Umwelt sowie der Natur werden ausgezeichnet und erhalten ein Preisgeld.

Westenergie Klimaschutzpreis – Klimaschutz der Stadt Drolshagen

Neuigkeiten aus dem Klimaschutz der Stadt Drolshagen: Auch dieses Jahr beteiligt sich die Stadt Drolshagen wieder am Westenergie Klimaschutzpreis – einer tollen Gelegenheit, Klima- und Umweltschutzprojekte auszeichnen zu lassen und ein Preisgeld zu erwerben.

Projekte zum Wohl und Schutz des Klimas, der Umwelt sowie der Natur, die von der Öffentlichkeit nutzbar sind, werden ausgezeichnet und erhalten ein Preisgeld. 

In Drolshagen werden folgende Preisgelder vergeben:

  1. Platz: 500 €
  2. Platz: 300 €
  3. Platz: 200 €

Anmeldungen sind bis zum 15. September 2024 möglich:

Stadt Drolshagen
Hagener Straße 9
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Teilnahmebedingungen:

  • Teilnehmen kann jede natürliche und juristische Person (Bürger/innen, Vereine, Unternehmen, sonstige Institutionen wie Schulen und KiTas) einer Kommune, die auf lokaler Ebene Projekte zum Umwelt- und Klimaschutz umgesetzt hat und die der Allgemeinheit zugutekommen.
  • Zugelassen sind alle Projekte zum Wohl und Schutz des Klimas, der Umwelt sowie der Natur, die von der Öffentlichkeit nutzbar sind.
  • Privatpersonen und Vereine dürfen nur teilnehmen, wenn ihre Projekte der Allgemeinheit zugutekommen und öffentlich zugänglich/nutzbar sind. D. h., dass die Refinanzierung von z. B. PV-Anlagen, Wärmepumpen, LED-Umrüstungen nicht möglich ist!
  • Minderjährige dürfen mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten teilnehmen, wenn deren Erlaubnis vorliegt. Eine Preisgeldauszahlung erfolgt auf das Konto der Erziehungsberechtigten.
  • Preisträger/innen der Vorjahre können sich mit anderen Projekten neu bewerben, nicht aber mit dem bereits geförderten Projekt. Ein Projekt, das bereits gefördert wurde, kann nicht noch einmal gefördert
  • Die Projekte müssen klar von anderen Westenergie Initiativen (zum Beispiel Westenergie aktiv vor Ort) abgrenzbar sein.
  • Die Projekte müssen umgesetzt sein.
  • Selbständige dürfen keine Projekte einreichen, die ihrem Geschäftsfeld zuträglich sind (z.B. Imker/in stellt Bienenstöcke auf).
  • Amts- und Mandatsträger/innen dürfen nicht teilnehmen, auch nicht in anderer Funktion, wenn sie ein weiteres Amt (z.B. Vorsitz eines Vereins) ehrenamtlich innehaben.
  • Die Kommunen selbst können keine Projekte einreichen und dürfen auch nicht Geldempfänger sein.
  • Eine Jury aus Kommunalverwaltung und Westenergie entscheidet gemeinsam entsprechend der Westenergie Teilnahmebedingungen über die Preisvergabe.