Anträge zur Förderung können ab dem 3. April 2023, 08:00 Uhr, online eingereicht werden
Anträge zur Förderung können ab dem 3. April 2023, 08:00 Uhr, online eingereicht werden
©Klimaagentur im Kreis Olpe e.V.

Kreisstadt Olpe fördert erneut Photovoltaik sowie Dach- und Fassadenbegrünung

und hat daher erneut zwei kommunale Förderprogramme ins Leben gerufen. Auf der Grundlage der in der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Februar 2023 verabschiedeten Beschlüsse können Anträge zur Förderung von Photovoltaikanlagen sowie von Stromspeichern und Dach- und Fassadenbegrünungen ab dem 3. April 2023, 08.00 Uhr, online eingereicht werden.

Verónica De Lima Niebles, Klimaschutzbeauftragte der Kreisstadt Olpe, erklärt: „Als Stadt wollen wir weiterhin Anreize schaffen, eigeninitiativ Akzente beim Klimaschutz zu setzen. Dabei greifen wir nun auf die 2022 gemachten Erfahrungen zurück. Damals erfreute sich insbesondere das Förderprogramm für Photovoltaik einer sehr hohen Nachfrage, jedoch konnten nur wenige Interessierte eine Förderung erhalten. Aus diesem Grund wird in diesem Jahr einerseits der Fördertopf auf insgesamt 100.000 Euro für den Bereich Photovoltaik aufgestockt, andererseits werden die einzelnen Förderhöhen etwas reduziert, so dass mehr Olper Bürgerinnen und Bürger an der Förderung teilhaben können.“

Die Bezuschussung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern für Gebäude im Olper Stadtgebiet zielt darauf ab, die Nutzung und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und somit nicht nur zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen beizutragen, sondern auch Energieeinsparungen und die Verringerung des Einsatzes fossiler Brennstoffe herbeizuführen. Gefördert werden:

  • der Erwerb und die Installation inklusive dazugehöriger Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen (min. 4kWP) in Kombination mit Stromspeichern (min. 5 kWh) auf Dächern, an Fassaden oder an einem Standort in der Nähe des Gebäudes oder Hybridkollektoren bzw. PVT-Kollektoren;
  • der Erwerb und die Installation inklusive dazugehöriger Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen (min. 4kWP) auf Dächern, an Fassaden oder an einem Standort in der Nähe des Gebäudes oder Hybridkollektoren bzw. PVT-Kollektoren;
  • die Nachrüstung von Stromspeichern (mindestens 5kWh) bei bereits bestehenden PV-Anlagen.

Die jeweilige Fördersumme beträgt zwischen 500 Euro und 750 Euro. Der Zuschuss ist auf einen einzigen Betrag begrenzt und wird nur einmal gewährt:

  • 750 Euro pro neu zu installierender Photovoltaik-Anlage inklusive Stromspeicher,
  • 600 Euro pro neu zu installierender Photovoltaik-Anlage,
  • 500 Euro pro Stromspeicher als Nachrüstung zu einer bestehenden Photovoltaik-Anlage.

 

Mit dem Förderprogramm für Installationen von Dach- und Fassadenbegrünungen steht die Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Fokus. Die Begrünung von Dächern und Fassaden hat zahlreiche Vorteile, wie die Verringerung der Wärmebelastung im Sommer und die Erhöhung der Staub- und Feuchtigkeitsbindung aus der Luft. Die dezentrale Zwischenspeicherung von Regenwasser trägt zudem zur schadlosen Ableitung von Regenwasser bei Starkregenereignissen bei und reguliert den Abfluss in die öffentliche Kanalisation. Ebenso führen Begrünungsmaßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes und der Erhöhung der Artenvielfalt.

Bei diesem Programm beträgt der Zuschuss bis zu 40 Euro pro Quadratmeter bis zu einer Summe von maximal 500 Euro je Förderung. Insgesamt stehen 20.000 Euro in diesem Fördertopf zur Verfügung.

 

Beide Förderprogramme sind sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, eingetragene Vereine, gemeinnützige Antragstellende, Genossenschaften und Stiftungen gedacht, die beabsichtigen, auf oder an ihrem eigenen Gebäude, das sich im Gebiet der Kreisstadt Olpe befindet oder gebaut werden soll, eine Photovoltaikanlage oder Dach- und Fassadenbegrünung zu installieren.

Die Anträge zur Förderung können ab Montag, 3. April 2023, 08.00 Uhr, online nach vorheriger Registrierung bzw. Anmeldung im Serviceportal der Kreisstadt Olpe abgegeben werden: https://portal.kommunale.it/olpe/. Die Antragsstellung ist ausschließlich online möglich. Es wird empfohlen, eine Registrierung bereits vor Beginn des Förderprogramms vorzunehmen. Neben dem ausgefüllten Antragsformular werden eine Kopie des Personalausweises, ein Eigentumsnachweis und das Angebot der ausführenden Fachfirma benötigt.

Bei Fragen steht Verónica De Lima Niebles als Ansprechpartnerin im Rathaus per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter (02761) 83-1447 zur Verfügung.

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